Die Antragskommission von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat systematisch mein Recht einen Antrag
einzubringen ausgehebelt und damit eine sachliche Diskussion über eine kluge Chinapolitik behindert. Der
Sachverhalt:
Ich habe rechtzeitig den Antrag PB.I-01-210-4 eingebracht und war mit dem Verfahren der Antragskommission wie man
mit diesem Antrag umgehen will, zu keiner Zeit einverstanden.
Die Antragskommission hatte mehrmals versucht diesen Antrag in seiner Substanz zu ignorieren und vorgeschlagen ihn
mit anderen Anträgen zu verschmelzen. Das durchgezogene taktische Manöver war klar, mein Anliegen hatte ausreichend
Substanz evtl. auf der Bundesversammlung sogar eine Mehrheit zu erhalten, da es darauf abzielte die China Position
im Programm fairer zu beschreiben und das politische China Bashing ablehnt. In mehreren Mails habe ich mehrfach
betont dass ich mit dem bisherigen Verfahren der Antragskommission wie man mit diesem Antrag umgehen will,
ausdrücklich nicht einverstanden bin!. Trotzdem behauptete die Antragskommission mein Antrag sei mit der Behandlung
des Antrages PB.I-01-210-5 abgehandelt. Das war er nicht!
Ich habe diesem Verfahren immer widersprochen da in dem anderen Antrag nichts von dem steht
was ich beantragt habe. Mit meinem noch verbliebenen Antrag verlangte ich lediglich das die feste Behauptung
im Antrag des BuVo Satzes „Wir verlangen von China ein Ende seiner eklatanten Menschenrechtsverletzungen etwa in
Xinjiang….“ spezifiziert wird in „Wir verlangen von China Aufklärung über seine im Raum stehenden
Menschenrechtsverletzungen etwa in Xinjiang…“
Anstatt aber diesen Antrag abstimmen zu lassen, hat man ihn durch die Antragskommission tot laufen lassen und
mir damit mein in der Satzung verbrieftes Recht, (Paragraph 7, Abs.1) an der politischen Willensbildung teilnehmen
zu können, entzogen. Im folgenden dokumentiere ich meine Rede die ich zur Einbringung des Antrages vorbereitet
hatte, aber nicht halten konnte.
„In dubio pro reo“
Liebe Freund*Innen,
als Gründungsmitglied habe ich den digitalen Parteitag bisher aus Shanghai heraus verfolgt und
freue mich, all die positive Energie zu sehen die meine Partei ausstrahlt.
Unsere Partei kämpfte immer für Ökologie, Klimaschutz, Gleichberechtigung aber auch Frieden und
Internationalismus. Ich habe eine Partei mit gegründet die sich deutlich gegen Aufrüstung, militärische Lösungen,
Antikolonialismus und für weltweite Fairneß im Umgang, auch mit nicht westlichen Ländern ausgesprochen hat.
Heute bin ich besorgt, dass meine Partei sich zunehmend auf Bündnisse gegen andere Länder
einläßt. Wie Teile unserer Partei heute mit China umgehen, führt uns nicht in eine friedlichere, sondern in eine
gespaltene Welt!
Ihr werdet heute, ohne auch nur einen einzigen Beweis vorliegen zu haben, auf Basis medialer
Narrative, mit der BuVo Vorlage, darüber abstimmen und damit festschreiben, dass China eklatante
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, Tibet und Hongkong begeht, obwohl es bis heute seitens der UN keine
entsprechende Feststellung dieser Art gibt und damit fast 1,4 Mrd. Menschen brüskieren !
Mehr als 30 hauptsächlich muslimische Länder, haben China in der UN gegen alle von 17
westlichen Ländern formulierten Angriffe unterstützt ! Die westlichen Länder wischen das mit kolonialer Überzeugung
weg.
Seit 18 Jahren lebe ich in China und habe jede Provinz besucht. Bis heute kann ich keine Belege
für die erwähnten eklatanten Menschenrechtsverletzungen finden, auch nicht auf meiner zweiwöchigen Reise in
Xinjiang im vergangenen Monat, wo ich Moscheen und Schulen wo uigurische Sprache gelehrt wird, besucht habe und mit
Menschen gesprochen habe die in angeblichen Umerziehungslagern waren.
Xinjiang ist wirklich eine blühende Provinz, mit einer uigurischen Mehrheit. Schaut Euch diese
Provinz einfach an. Auf meiner Homepage habe ich darüber berichtet!
Um es unmißverständlich zu machen. Ich habe nicht ausreichend Beweise zu behaupten, dass es
in China keine Menschenrechtsverletzungen gab und gibt.
Ich verneine diesen Vorwurf nicht!
Mein Antrag zielt darauf ab, dass wir als GRÜNE unseren Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit, wie
Konstantin v. Notz ihn gestern auch gefordert hat, ernst nehmen und die unbewiesenen Behauptungen nicht in
völkerrechtliche Tatsachen, per Parteitagsbeschluß umdefinieren !
Gerade diese antirassistische Partei sollte für den Satz „In dubio pro reo“ kompromißlos
eintreten. Alles andere führt zu einem fatalen, kolonialen Herabschauen auf andere Kulturen.
Deshalb bitte ich Euch den Satz im BuVo Vorschlag: „Wir verlangen von China ein Ende seiner
eklatanten Menschenrechtsverletzungen etwa in Xinjiang….“ zu modifizieren in „Wir verlangen von China Aufklärung
über seine im Raum stehenden Menschenrechtsverletzungen etwa in Xinjiang…“ Diese Änderung steht auch im Einklang
mit der später im Text aufgestellten Forderung nach einer Fakt Finding Mission in China !
Klimaschutz definiert den Freiheitsbegriff neu!
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.4.2021 die folgenden historischen Leitsätze zur
Verantwortung der Politik und dem Klimaschutz formuliert und damit die Forderung begründet warum das Klimaschutzgesetz
der Bundesregierung unzureichend ist und nachgebessert werden muß !
Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom
24. März 2021
Ich bin fest davon überzeugt, diese Leitsätze werden die Bundesrepublik Deutschland mehr verändern
als wir es uns an diesem erfolgreichen 29. April vorstellen können.
Ich bin Stolz darauf das die jungen Kläger in Deutschland, gemeinsam mit den NGOs, diesen Erfolg vor
Gericht erzwungen haben. Klimaschutz ist damit bei uns rechtlich nicht mehr, mit dem Hinweis auf individuelle Freiheitsrechte,
auszuhebeln.
Mehr dazu auf der Homepage von Bündnis 90/DIE GRÜNEN